FAQ Prüfungsamt
Von Studierenden für Studierende
Die studiengangsspezifische Prüfungs- und Studienordnung (SPSO) findest du:
- für die Bachelorstudiengänge
- für die Masterstudiengänge
- für das Lehramt
- für das Promotionsstudium
Auf der Basis des Studienplans (in der jeweiligen studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnung zu finden) gehst du ins Vorlesungsverzeichnis unter https://lsf.uni-rostock.de/ und stellst dir deinen Stundenplan zusammen.
Anleitungen zur Stundenplanerstellung findest du hier.
Ja die gibt es. Du findest diese hier:
Grundsätzlich meldest du dich selbstständig im Online Portal https://pruefung.uni-rostock.de für jede Modulprüfung an (auch für Wiederholungsprüfungen).
Die Anmeldezeiträume unterscheiden sich bei semesterbegleitenden Modulprüfungen und Klausuren/mündlichen Prüfungen:
Semesterbegleitende Prüfungen...
...müssen vier Wochen nach Vorlesungsbeginn angemeldet werden (Beispiel Hausarbeiten, etc.)
Klausuren/mündliche Prüfungen...
...müssen bis vier Wochen vor Vorlesungsende angemeldet werden.
Ausnahmen bei semesterbegleitenden Prüfungen:
Die Anmeldung von Projektseminaren, ABWL Projektarbeiten und BA-Arbeiten endet zwei Wochen nach Vorlesungsbeginn.
Sofern eine Modulprüfung im Freiversuch abgelegt und nicht bestanden ist, gilt diese als nicht unternommen. Der Prüfungsanmeldesatz wurde bis einschließlich WS 2022/23 von den Mitarbeiterinnen der Prüfungsverwaltung gelöscht.
Bei Erstanmeldungen und Wiederholungsversuchen von Prüfungen kannst Du die Anmeldung bzw. Anzeige ohne Angabe von Gründen bis zu sieben Tage vor dem Prüfungstermin zurücknehmen. Dies gilt jedoch nicht für semesterbegleitende Prüfungen, da diese nicht zurückgenommen werden können. Welche Modulprüfungen semesterbegleitend abgelegt werden, ist In den Terminübersichten Deines Studienganges angegeben.
Die Rücknahmeerklärung kannst Du online über das ►Prüfungsportal vornehmen. Sofern die Rücknahme online nicht möglich ist, kannst Du weiterhin den Antrag auf Rücknahmeerklärung beim SPA einreichen.
Nach erfolgreicher Rücknahme im Prüfungsportal bzw. nach Bearbeitung des Antrages durch das SPA sind die Modulanmeldungen und die dazugehörigen Prüfungsvorleistungen in Deinem Studienverlauf nicht mehr ersichtlich.
Alle Informationen zur laufenden Prüfungsperiode findest du hier.
Du kannst dich für eine Modulprüfung auch nach dem Regelprüfungstermin (in dem Prüfungs- und Studienplan deines Studienganges zu finden) anmelden. Beachte bitte, dass ein Freiversuch dann nicht mehr möglich ist.
Du kannst bis zu vier Semester über die Regelstudienzeit deines Studienganges studieren.
Wenn du darüber hinaus noch weitere Semester studierst, musst du eine besondere Studienberatung wahrnehmen. Du wirst vom Prüfungsausschuss dazu eingeladen.
Eine Modulprüfung, welche du innerhalb der Regelstudienzeit und vor oder zum Regelprüfungstermin ablegst wird als Freiversuch gewertet. Ausgenommen ist die Abschlussarbeit. Den Regelprüfungstermin findest du im Prüfungs- und Studienplan deines Studienganges. Hier findest du eine Grafik, in der die Prüfungsversuche erklärt werden:
Den Ablauf und alle rechtlichen Regelungen bezüglich Anmeldung, Zulassung und Freiversuch findest du in dieser Grafik:
=> Hier ist außerdem der Antrag auf Verzicht des Freiversuches (bei Modulen mit 2 Prüfungsleistungen) hinterlegt.
Im Prüfungsportal nach Bekanntgabe der Note unter Prüfungsverwaltung -> Leistungsübersicht/-status. (FV)
Weiterführende Informationen zu diesem Thema findest du hier.
Wenn du dennoch zur Prüfung gehst, gilt die Prüfung als abgelegt und das Prüfungsergebnis zählt.
Die Termine für Klausureinsichten werden von den Prüfern durch Aushang im Studien- und Prüfungsamt bekannt gegeben oder auf deren Lehrstuhlseite veröffentlicht.
Ja, du kannst dir vom Studien- und Prüfungsamt der WSF eine Leistungsübersicht ausdrucken lassen.
Auch hast du die Möglichkeit, dir eine verifizierte Leistungsübersicht als PDF im Prüfungsportal herunterzuladen und auszudrucken.
Die Studienbescheinigung findest du unter:
https://pruefung.uni-rostock.de => Studiumsverwaltung => Studienbescheinigung
Ja. Entsprechende Informationen findet ihr auf der Seite für ►Internationales.
Du kannst auf Antrag aus wichtigem Grund vom Studium beurlaubt werden.
Näheres folgt aus § 9 der Immatrikulationsordnung.
Zuständig ist das Studierendensekretariat.
Alle Informationen zur Beurlaubung findest du hier:
https://www.uni-rostock.de/studium/studienorganisation/im-studium/beurlaubung/
Nein, während einer Beurlaubung können keine Prüfungen abgelegt werden. In Ausnahmefällen kann jedoch trotz Beurlaubung das Ablegen von Wiederholungsprüfungen mit einen formlosen Antrag an den Studiendekan der WSF beantragt werden. Der Antrag ist beim Studien- und Prüfungsamt unter Beachtung der Prüfungsanmeldezeiträume einzureichen.
Wann du dich zur Abschlussprüfung (Bachelor- oder Masterarbeit) anmeldest, kannst du in deiner SPSO unter der Bestimmung zur Zulassung zur Abschlussprüfung entnehmen. Dort ist auch festgelegt, welche weiteren Zulassungsvoraussetzungen (etwa Mindestpunktzahl) für die Anmeldung vorliegen müssen. Wenn noch Prüfungsnoten ausstehen, erfolgt die Anmeldung unter Vorbehalt.
Hier findest du während des Anmeldezeitraums die Anträge:
Den Ablaufplan zur Bachelorarbeit findest du hier. Für den Master hier.
Ja. Wenn du ein Studienfach oder den Studiengang wechseln möchtest, stellst du einen entsprechenden Antrag im Studierendensekretariat bzw. nutzt die Online-Bewerbung. Erfolgt der Wechsel aufgrund von endgültig nicht bestandenen Prüfungen, ist der Wechsel nur in Studiengänge möglich, in denen diese Module nicht enthalten sind. Es wird daher empfohlen, zuvor die Studienberatung des gewünschten neuen Studiengangs aufzusuchen.
Wenn eine Veranstaltung bei Stud.IP gesperrt ist, musst du dich persönlich bei dem Verantwortlichen (Übungsleiter, Professor, Sekretariat) melden.
Nein, das ist kein Problem. Wichtig ist, dass die zusätzlichen Leistungspunkte, im Studien- und Prüfungsamt als zusätzliche Leistung beantragt werden.
Wenn du die Noten der zusätzlichen Leistungen auf dem Abschlusszeugnis stehen haben möchtest, kannst du das im Antrag vermerken. Die Noten der Zusatzleistungen bleiben bei der Berechnung der Gesamtnote unberücksichtigt.
Sofern kein Antrag gestellt wurde und trotzdem mehr Leistungen erbracht wurden, werden von Amts wegen die zuletzt abgelegten Module als Zusatzleistung umgebucht. Spätestens zur Zeugniserstellung erfolgt die Überprüfung der erbrachten Leistungen durch das SPA, damit das Zeugnis korrekt erstellt werden kann.
Nähere Informationen zur Einschreibung in einen Masterstudiengang findest du hier.
Die Abschlussprüfung eines Masterstudiums besteht aus der Masterarbeit und einem Kolloquium. Eine Zulassung und Terminvergabe für das Kolloquium erfolgt erst, wenn die Masterarbeit mit mindestens 4,0 bewertet wurde. Sofern das Kolloquium spätestens Ende April (WS) bzw. Ende Oktober (SoSe) terminiert wird, zählst Du noch zu den Absolventen des laufenden Semesters und es ist keine Rückmeldung erforderlich. Eine Rückmeldung muss erst erfolgen, wenn der Kolloquiumstermin im Mai bzw. November liegt.
Bei einem regulären Verlauf ist also keine Rückmeldung für das kommende Semester notwendig. Falls es jedoch unerwartet zu Verschiebungen aufgrund von Krankheit etc. kommen sollte, kann eine Rückmeldung auch noch verspätet erfolgen. In dem Fall ist eine Verspätungsgebühr in Höhe von 14 Euro zusätzlich zu zahlen.
Weitere Informationen zum Semesterbeitrag/Rückmeldung findest Du ►hier.
Wenn du schwanger bist, dann ist dies anzeigepflichtig und muss dem Studien- und Prüfungsamt mitgeteilt werden. Dazu füllst du das Formular gemäß Mutterschutzgesetz aus. Ansprechpartnerin ist Frau Jahncke. astrid.jahnckeuni-rostockde
Das Formular und die entsprechenden Rechtsvorschriften findest du hier.
Wenn du das Studium an der Universität Rostock z. B. nach erfolgreichem Abschluss deines Studiums, aufgrund eines angestrebten Hochschulortwechsels oder sonstigen Gründen ordnungsgemäß beenden möchtest, musst du einen Antrag auf Exmatrikulation stellen. Alle Information zur Exmatrikulation findest du hier:
https://www.uni-rostock.de/studium/studienorganisation/zum-ende-des-studiums/exmatrikulation/
Das Studien- und Prüfungsamt der WSF ist telefonisch oder per E-Mail unter pruefungsamt.wsfuni-rostockde zu erreichen.
Alle wichtigen Informationen zum Studien- und Prüfungsamt sind hier zu finden.
Bitte verwende für den Mailverkehr deine Uni-Mail-Adresse.
Die Öffnungszeiten des Studien- und Prüfungsamtes der WSF findest du hier.
Zuerst bekommst du eine Einladung zur Zeugnisübergabe. Du möchtest/kannst nicht an der Zeugnisübergabe teilnehmen? Alternativ kannst du dein Zeugnis während der Sprechzeiten persönlich im SPA abholen oder es dir per Einschreiben zuschicken lassen. Bitte teile deine Entscheidung dem Prüfungsamt per E-Mail nach Erhalt der Einladung mit.
Sobald dein Zeugnis vorliegt erhältst du eine Mitteilung, dass dein Zeugnis zur Abholung bereit liegt oder dein Zeugnis auf dem Postweg (per Einschreiben) ist.
Die Fertigstellung der Zeugnisse für Absolventen des Sommersemesters erfolgt im Oktober und für Absolventen des Wintersemesters im April.
Informationen über kommende Zeugnisübergaben und Bilder vergangener Veranstaltungen findet ihr ►hier.
Der Amtsärztliche Dienst richtet sich nach deinem Wohnort. Wenn du in Rostock mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet bist:
Paulstr. 22
18055 Rostock
Telefon: 0381 381-5360
Bei Master-Abschlussarbeiten bekommst du das Gutachten mit dem Kolloqium per Post zugeschickt. Für Bachelor-Abschlussarbeiten schreibst du eine E-Mail an pruefungsamt.wsfuni-rostockde mit gewünschten Termin innerhalb der Sprechzeiten, deiner Matrikelnummer und deinem Studiengang.
Den Ablauf eines Widerspruchsverfahrens in Prüfungsangelegenheiten findest du in dieser Grafik:
Die rechtlichen Grundlagen sind ►hier abgebildet