FAQ Prüfungsamt
Von Studierenden für Studierende
Die studiengangsspezifische Prüfungs- und Studienordnung (SPSO) findest du:
- für die Bachelorstudiengänge
- für die Masterstudiengänge
- für das Lehramt
- für das Promotionsstudium
Auf der Basis des Studienplans (in der jeweiligen studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnung zu finden) gehst du ins Vorlesungsverzeichnis unter https://lsf.uni-rostock.de/ und stellst dir deinen Stundenplan zusammen.
Anleitungen zur Stundenplanerstellung findest du hier.
Ja die gibt es. Du findest diese hier:
Grundsätzlich meldest du dich selbstständig im Online Portal https://pruefung.uni-rostock.de für jede Modulprüfung an (auch für Wiederholungsprüfungen).
Die Anmeldezeiträume unterscheiden sich bei semesterbegleitenden Modulprüfungen und Klausuren/mündlichen Prüfungen:
Semesterbegleitende Prüfungen...
...müssen vier Wochen nach Vorlesungsbeginn angemeldet werden (Beispiel Hausarbeiten, etc.)
Klausuren/mündliche Prüfungen...
...müssen bis vier Wochen vor Vorlesungsende angemeldet werden.
Ausnahmen bei semesterbegleitenden Prüfungen:
Die Anmeldung von Projektseminaren, ABWL Projektarbeiten und BA-Arbeiten endet zwei Wochen nach Vorlesungsbeginn.
Sofern eine Modulprüfung im Freiversuch abgelegt und nicht bestanden ist, gilt diese als nicht unternommen. Der Prüfungsanmeldesatz wird dann von den Mitarbeiterinnen der Prüfungsverwaltung gelöscht.
Hast du dich erstmalig für das Modul angemeldet, kannst du ohne Angabe von Gründen bis zu vierzehn Tage vor dem Prüfungstermin die Modulanmeldung zurücknehmen. Für Wiederholungs- und Verbesserungsversuche ist das nicht möglich. Auch semesterbegleitende Prüfungen können nicht zurückgenommen werden. Welche Modulprüfungen semesterbegleitend abgelegt werden, ist In den Terminübersichten deines Studienganges angegeben.
Die Rücknahmeerklärung hat schriftlich beim SPA zu erfolgen. Dazu ist der Antrag auf Rücknahmeerklärung von Prüfungen auszufüllen:
Nach der Rücknahmeerklärung wird die Modulanmeldung zum Ende des Semesters inklusive bereits erbrachter Vorleistungen gelöscht.
Alle Informationen zur laufenden Prüfungsperiode findest du hier.
Du kannst dich für eine Modulprüfung auch nach dem Regelprüfungstermin (in dem Prüfungs- und Studienplan deines Studienganges zu finden) anmelden. Beachte bitte, dass ein Freiversuch dann nicht mehr möglich ist.
Du kannst bis zu vier Semester über die Regelstudienzeit deines Studienganges studieren.
Wenn du darüber hinaus noch weitere Semester studierst, musst du eine besondere Studienberatung wahrnehmen. Du wirst vom Prüfungsausschuss dazu eingeladen.
Eine Modulprüfung, welche du innerhalb der Regelstudienzeit und vor oder zum Regelprüfungstermin ablegst, wird als Freiversuch gewertet. Ausgenommen ist die Abschlussarbeit. Den Regelprüfungstermin findest du im Prüfungs- und Studienplan deines Studienganges. Alle rechtlichen Regelungen zum Freiversuch findest du in der untenstehenden Grafik:
Hier ist der Antrag auf Verzicht des Freiversuches (bei Modulen mit 2 Prüfungsleistungen) hinterlegt.
Im Prüfungsportal nach Bekanntgabe der Note unter Prüfungsverwaltung -> Leistungsübersicht/-status. (FV)
Grundsätzlich hast du drei Prüfungsversuche. Bei Abschlussarbeiten (Bachelor- oder Masterarbeit) allerdings nur zwei.
Weiterführende Informationen zu diesem Thema findest du hier.
Wenn du dennoch zur Prüfung gehst, gilt die Prüfung als abgelegt und das Prüfungsergebnis zählt.
Die Termine für Klausureinsichten werden von den Prüfern durch Aushang im Studien- und Prüfungsamt bekannt gegeben oder auf deren Lehrstuhlseite veröffentlicht.
Ja, du kannst dir vom Studien- und Prüfungsamt der WSF eine Leistungsübersicht ausdrucken lassen.
Die Studienbescheinigung findest du unter:
https://pruefung.uni-rostock.de => Studiumsverwaltung => Studienbescheinigung
Du kannst auf Antrag aus wichtigem Grund vom Studium beurlaubt werden. Näheres folgt aus § 9 der Immatrikulationsordnung. Zuständig ist das Studierendensekretariat.
Die Beurlaubung erfolgt für die Dauer eines vollen Semesters. Du kannst nur für das laufende oder ein kommendes Semester beurlaubt werden; eine rückwirkende Beurlaubung ist nicht möglich. Dir werden in einem Studiengang in der Regel bis zu insgesamt vier, zusammenhängend aber höchstens zwei Urlaubssemester gewährt. Hierauf werden Zeiten einer Beurlaubung wegen Schwangerschaft oder der Erziehung eines Kindes in entsprechender Anwendung des Mutterschutzgesetzes und des Bundeserziehungsgeldgesetzes nicht angerechnet. Eine Beurlaubung im ersten Fachsemester ist auch bei Vorliegen eines wichtigen Grundes nur möglich, wenn die Versagung der Beurlaubung eine unzumutbare, besondere Härte bedeuten würde.
Für die Antragstellung sind je nach Grund der Beurlaubung Nachweise entweder im Original oder in beglaubigter Ausfertigung vorzulegen. Bevor du den Antrag auf Beurlaubung im Studierendensekretariat abgibst, holen dir bitte im SPA die Befürwortung.
Der Antrag auf Beurlaubung ist grundsätzlich mit der Rückmeldung, spätestens jedoch bis zum Vorlesungsbeginn des Urlaubssemesters zu stellen. Tritt ein o. g. Beurlaubungsgrund nach Vorlesungsbeginn ein, ohne dass dies vorhersehbar war, so kann der Antrag für das laufende Semester ausnahmsweise auch noch unverzüglich nach Kenntnis vom Vorliegen des Beurlaubungsgrundes gestellt werden. Über Anträge, die erst fünf Wochen nach Vorlesungsbeginn eingehen, entscheidet der Rektor/die Rektorin. Verspätet gestellte Anträge werden als unzulässig zurückgewiesen. Für jedes weitere Semester muss die Beurlaubung erneut beantragt werden.
Den Antrag auf Beurlaubung findest du hier.
Mit einem formlosen Antrag an den Studiendekan der WSF kann das Ablegen von Wiederholungsprüfungen trotz Beurlaubung beantragt werden. Der Antrag ist beim Studien- und Prüfungsamt unter Beachtung der Prüfungsanmeldezeiträume einzureichen.
Wann du dich zur Abschlussprüfung (Bachelor- oder Masterarbeit) anmeldest, kannst du in deiner SPSO unter der Bestimmung zur Zulassung zur Abschlussprüfung entnehmen. Dort ist auch festgelegt, welche weiteren Zulassungsvoraussetzungen (etwa Mindestpunktzahl) für die Anmeldung vorliegen müssen. Wenn noch Prüfungsnoten ausstehen, erfolgt die Anmeldung unter Vorbehalt.
Hier findest du während des Anmeldezeitraums die Anträge:
Den Ablaufplan zur Bachelorarbeit findest du hier. Für den Master hier.
Ja. Wenn du ein Studienfach oder den Studiengang wechseln möchtest, stellst du einen entsprechenden Antrag im Studierendensekretariat bzw. nutzt die Online-Bewerbung. Erfolgt der Wechsel aufgrund von endgültig nicht bestandenen Prüfungen, ist der Wechsel nur in Studiengänge möglich, in denen diese Module nicht enthalten sind. Es wird daher empfohlen, zuvor die Studienberatung des gewünschten neuen Studiengangs aufzusuchen.
Wenn eine Veranstaltung bei Stud.IP gesperrt ist, musst du dich persönlich bei dem Verantwortlichen (Übungsleiter, Professor, Sekretariat) melden.
Nein, das ist kein Problem. Wichtig ist, dass die zusätzlichen Leistungspunkte, im Studien- und Prüfungsamt als zusätzliche Leistung beantragt werden.
Wenn du die Noten der zusätzlichen Leistungen auf dem Abschlusszeugnis stehen haben möchtest, kannst du das im Antrag vermerken. Die Noten der Zusatzleistungen bleiben bei der Berechnung der Gesamtnote unberücksichtigt.
Nähere Informationen zur Einschreibung in einen Masterstudiengang findest du hier.
Nein, solange die Abgabe der Masterarbeit in dem noch zurückgemeldeten Semester liegt, musst du dich nicht zwangsläufig zurückmelden.
Wenn du schwanger bist, dann ist dies anzeigepflichtig und muss dem Studien- und Prüfungsamt mitgeteilt werden. Dazu füllst du das Formular gemäß Mutterschutzgesetz aus. Ansprechpartnerin ist Frau Jahncke. astrid.jahnckeuni-rostockde
Das Formular und die entsprechenden Rechtsvorschriften findest du hier.
Wenn du das Studium an der Universität Rostock z. B. nach erfolgreichem Abschluss deines Studiums, aufgrund eines angestrebten Hochschulortwechsels oder sonstigen Gründen ordnungsgemäß beenden möchtest, musst du einen Antrag auf Exmatrikulation stellen. Zuständig hierfür ist das Studierendensekretariat, dass SPA ist aber zu beteiligen. Benutze bitte das als Download bereitstehende Formular und lege dieses mit der notwendigen Unterschrift über die Abmeldung im IT- und Medienzentrum vor. Weiterhin erfolgt die Abmeldung für Studierende der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät im dortigen Studien- und Prüfungsamt. Solltest du noch Bücher, Medien etc. von der Universitätsbibliothek ausgeliehen haben vergesse bitte nicht diese zurückzugeben.
Das Studien- und Prüfungsamt der WSF ist telefonisch oder per E-Mail unter pruefungsamt.wsfuni-rostockde zu erreichen.
Alle wichtigen Informationen zum Studien- und Prüfungsamt sind hier zu finden.
Bitte verwende für den Mailverkehr deine Uni-Mail-Adresse.
Die Öffnungszeiten des Studien- und Prüfungsamtes der WSF findest du hier.
Zuerst bekommst du eine Einladung zur Zeugnisübergabe. Du möchtest/kannst nicht an der Zeugnisübergabe teilnehmen? Alternativ kannst du dein Zeugnis während der Sprechzeiten persönlich im SPA abholen oder es dir per Einschreiben zuschicken lassen. Bitte teile deine Entscheidung dem Prüfungsamt per E-Mail nach Erhalt der Einladung mit.
Sobald dein Zeugnis vorliegt erhältst du eine Mitteilung, dass dein Zeugnis zur Abholung bereit liegt oder dein Zeugnis auf dem Postweg (per Einschreiben) ist.
Die Fertigstellung der Zeugnisse für Absolventen des Sommersemesters erfolgt im Oktober und für Absolventen des Wintersemesters im April.
Der Amtsärztliche Dienst richtet sich nach deinem Wohnort. Wenn du in Rostock mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet bist:
Paulstr. 22
18055 Rostock
Telefon: 0381 381-5360
Bei Master-Abschlussarbeiten bekommst du das Gutachten mit dem Kolloqium per Post zugeschickt. Für Bachelor-Abschlussarbeiten schreibst du eine E-Mail an pruefungsamt.wsfuni-rostockde mit gewünschten Termin innerhalb der Sprechzeiten, deiner Matrikelnummer und deinem Studiengang.