Habilitation

Informationen

Die Habilitation kann zu einem an der Fakultät vertretenen Fachgebiet durchgeführt werden. Dabei wird der Nachweis der Fähigkeit zur selbständigen Lehre (Lehrbefähigung) und Forschung durch eine Habilitationsschrift, einen Probevortrag und eine Aussprache vor der Habilitationskommission im Rahmen eines wissenschaftlichen Kolloquiums erbracht. Die Habilitationsschrift kann auch kumulativ gestaltet sein und aus wissenschaftlichen, meist bereits veröffentlichten Artikeln bestehen.

Ansprechpartner und Kontakt

Stellvertretung

N.N.

Kontakt

Sekretariat Frau Andrea Lubs
E-Mail: promotionen.wsfuni-rostockde

Telefon: +49 381 - 498 4003
Fax: +49 381 - 498 118 4004

Raum: 151, Ulmenstraße 69

Habilitationsordnung

Habilitationsordnung der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät

Informationen zum Verfahren finden Sie auf der Hauptseite der Universität Rostock hier!