BAföG-Angelegenheiten
BAföG Bearbeitung Wirtschaftswissenschaften
- Bescheinigungen nach § 48 BAföG
- Hilfe zum Studienabschluss nach § 15
- Erfassung nach BAföG-Teilerlass gemäß § 18 b
Bitte wenden Sie sich direkt an das Studien- und Prüfungsamt zu den regulären Sprechzeiten.
BAföG Bearbeitung Sozialwissenschaften (BA Sozialwissenschaften, MA VWL, MA Soziologie und MSc. Demographie)
- Bescheinigungen nach § 48 BAföG
- Hilfe zum Studienabschluss nach § 15
- Erfassung nach BAföG-Teilerlass gemäß § 18 b
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