Fakultätsbeauftragte für chronisch kranke und/oder behinderte Studierende
Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten haben einen gesetzlich verankerten Anspruch auf Nachteilsausgleiche im Studium und bei Prüfungen.
Zu dieser Personengruppe gehören u.a. Studierende mit Bewegungs- und Sinnesbeeinträchtigungen, mit länger andauernden, chronisch-somatischen oder psychischen Erkrankungen, mit Teilleistungsstörungen wie Legasthenie, mit Autismus oder anderen längerfristigen Beeinträchtigungen.
Bei der Beantragung und Ausgestaltung des Nachteilsausgleichs sind die Beauftragten für behinderte und chronisch kranke Studierende gern behilflich.
Ihre Ansprechpartnerin an der WSF
Ulmenstraße 69, Haus 1, Raum 130
Telefon: +49 381 498-4010
Sprechzeiten:
nach Vereinbarung
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