Fakultätsbeauftragte für chronisch kranke und/oder behinderte Studierende


Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten haben einen gesetzlich verankerten An­spruch auf Nachteilsausgleiche im Studium und bei Prüfungen.

Zu dieser Personengruppe gehören u.a. Studierende mit Bewegungs- und Sinnesbeeinträchtigungen, mit länger andauernden, chronisch-somatischen oder psychischen Er­krankungen, mit Teilleistungsstörungen wie Legasthenie, mit Autismus oder anderen längerfristigen Beeinträchtigungen.

Bei der Beantragung und Ausgestaltung des Nachteilsausgleichssind die Beauftragten für behinderte und chronisch kranke Studierende gern behilflich.

Ihre Ansprechpartnerin an der WSF

Katja May-Glöckner

Ulmenstraße 69, Haus 1, Raum 151
Telefon: +49 381 498-4005

Sprechzeiten:
nach Vereinbarung