Promotion
An der Fakultät können Promotionen in jenen Fachgebieten abgelegt werden, die in §2 der Promotionsordnung angeführt sind. Voraussetzung für ein Promotionsstudium ist ein Diplom, Magister oder MA/MSc Abschluss einer wissenschaftlichen Hochschule. Stimmt das Studienfach nicht mit dem Promotionsgebiet überein, werden vom Fakultätsrat Auflagen beschlossen. Gesonderte Regelungen gelten für Fachhochschulabsolventen (§ 5(4) und §6). Die Dissertation kann aus einer Monographie oder aus mindestens drei veröffentlichten/zur Veröffentlichung vorgesehene Artikel plus Zusammenfassung bestehen (§9).
Hinweise zum Promotionsprogramm "Demografischer Wandel"
Das interdisziplinäre Promotionsprogramm „Demographischer Wandel“ ist thematisch auf die Ursachen und Konsequenzen des Demographischen Wandels fokussiert.
Es beinhaltet ein strukturiertes Studienprogramm in Demographie und Volkswirtschaftslehre und wird in Kooperation mit dem Max-Planck-Institut für demografische Forschung (MPIDF) in Rostock durchgeführt.
Ziel ist, Doktoranden, die an Fragestellungen des Demographischen Wandels arbeiten, ein geeignetes Forschungsumfeld und die nötige Betreuung zu bieten, um innerhalb von drei Jahren ihr Promotionsvorhaben erfolgreich durchführen zu können.
Promotionsbeauftragte
Stellvertretung
Kontakt
Sekretariat Frau Andrea Lubs
E-Mail: promotionen.wsfuni-rostockde
Telefon: +49 381 - 498 4003
Fax: +49 381 - 498 118 4004
Raum: 151, Ulmenstraße 69
- Promotionsordnung der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Rostock vom 12. Juni 2023 -NEU-
- Vierte Satzung zur Änderung der Promotionsordnung der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät vom 9. September 2019
- Dritte Satzung zur Änderung der Promotionsordnung der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät vom 10. Januar 2017
- Zweite Satzung zur Änderung der Promotionsordnung der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät vom 10. Juli 2015
- Erste Satzung zur Änderung der Promotionsordnung der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät vom 18.Oktober 2012
- Promotionsordnung der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät (gültig ab: 21. 10. 2010)
- Vorlage zur Betreuung und Immatrikulation von Doktoranden
- Muster zur Auflösung der Betreuungsvereinbarung
Weitere Informationen finden Sie auf der ►Hauptseite der Universität Rostock !
Habilitation
Die Habilitation kann zu einem an der Fakultät vertretenen Fachgebiet durchgeführt werden. Dabei wird der Nachweis der Fähigkeit zur selbständigen Lehre (Lehrbefähigung) und Forschung durch eine Habilitationsschrift, einen Probevortrag und eine Aussprache vor der Habilitationskommission im Rahmen eines wissenschaftlichen Kolloquiums erbracht. Die Habilitationsschrift kann auch kumulativ gestaltet sein und aus wissenschaftlichen, meist bereits veröffentlichten Artikeln bestehen.
Promotionsbeauftragte
Stellvertretung
Kontakt
Sekretariat Frau Andrea Lubs
E-Mail: promotionen.wsfuni-rostockde
Telefon: +49 381 - 498 4003
Fax: +49 381 - 498 118 4004
Raum: 151, Ulmenstraße 69
Habilitationsordnung der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät
Informationen zum Verfahren finden Sie auf der ►Hauptseite der Universität Rostock!