FAQ Prüfungsamt
Von Studierenden für Studierende
Das Studien- und Prüfungsamt der WSF ist telefonisch oder per E-Mail unter pruefungsamt.wsfuni-rostockde zu erreichen.
Nutze auch die Sprechstunden zur persönlichen Beratung.
Bitte verwende für den Mailverkehr deine Uni-Mail-Adresse.
Die studiengangsspezifische Prüfungs- und Studienordnung (SPSO) findest du:
- für die Bachelorstudiengänge
- für die Masterstudiengänge
- für das Lehramt
- für das Promotionsstudium
Auf der Basis des Studienplans (in der jeweiligen studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnung zu finden) gehst du ins Vorlesungsverzeichnis unter https://lsf.uni-rostock.de/ und stellst dir deinen Stundenplan zusammen.
Anleitungen zur Stundenplanerstellung findest du hier.
Ja die gibt es. Du findest diese hier:
Grundsätzlich meldest du dich selbstständig in deinem Prüfungsportal https://pruefung.uni-rostock.de für jede Modulprüfung an (auch für Wiederholungsprüfungen).
Die Anmeldezeiträume unterscheiden sich je nach Prüfungstermin:
1. Modulprüfungen mit Prüfungsterminen während der Vorlesungszeit
Anmeldung bis vier Wochen nach Vorlesungsbeginn.
→ Achtung -Ausnahmen: Bei den Modulen Projektseminar, Projektseminar BWL, Wissenschaftliches Arbeiten und Bachelorarbeit endet die Prüfungsanmeldung bereits zwei Wochen nach Vorlesungsbeginn.
2. Modulprüfungen mit Prüfungsterminen in der vorlesungsfreien Zeit
Anmeldung bis vier Wochen vor Vorlesungsende.
Ja, eine Abmeldung ist unter folgenden Bedingungen möglich:
- Modulprüfungen mit Prüfungsterminen in der vorlesungsfreien Zeit:
Bei Erstanmeldungen und Wiederholungsversuchen kannst du dich ohne Angabe von Gründen bis zu sieben Tage vor dem Prüfungstermin abmelden. - Modulprüfungen mit Prüfungsterminen während der Vorlesungszeit:
Hier gibt es keine 7-Tage-Regel. Eine Abmeldung ist nur innerhalb des offiziellen Anmeldezeitraums möglich.
Wie erfolgt die Abmeldung?
- Online: Die Abmeldung erfolgt direkt über das ►Prüfungsportal
- Per Formular: Sollte die Online-Abmeldung technisch nicht möglich sein, reichst du einen Antrag beim Studien- und Prüfungsamt ein:
Wichtig: Nach erfolgreicher Abmeldung im Prüfungsportal bzw. nach Bearbeitung des Antrages sind die Modulanmeldungen und die dazugehörigen Prüfungsvorleistungen in deinem Studienverlauf nicht mehr ersichtlich.
Sofern eine Modulprüfung im Freiversuch abgelegt und nicht bestanden ist, gilt diese als nicht unternommen. Der Prüfungsanmeldesatz wurde bis einschließlich WS 2022/23 von den Mitarbeiterinnen der Prüfungsverwaltung gelöscht.
Alle Informationen zur laufenden Prüfungsperiode findest du hier.
Du kannst dein Studium innerhalb der Regelstudienzeit plus 4 Semester frei gestalten. Legst du eine Modulprüfung nach dem Regelprüfungstermin (siehe Prüfungs- und Studienplan deines Studienganges) ab, enfällt der Freiversuch.
Du kannst bis zu vier Semester über die Regelstudienzeit deines Studienganges studieren.
Sobald diese Zeit überschritten ist, musst du eine besondere Studienberatung wahrnehmen. Du wirst vom Prüfungsausschuss dazu eingeladen.
Eine Modulprüfung, welche du innerhalb der Regelstudienzeit und vor oder zum Regelprüfungstermin ablegst wird als Freiversuch gewertet. Ausgenommen ist die Abschlussarbeit. Den Regelprüfungstermin findest du im Prüfungs- und Studienplan deines Studienganges. Hier findest du eine Grafik, in der die Prüfungsversuche erklärt werden:
Den Ablauf und alle rechtlichen Regelungen bezüglich Anmeldung, Zulassung und Freiversuch findest du in dieser Grafik:
=> Hier ist außerdem der Antrag auf Verzicht des Freiversuches (bei Modulen mit 2 Prüfungsleistungen) hinterlegt.
Nein.
Im Prüfungsportal nach Bekanntgabe der Note unter Prüfungsverwaltung -> Leistungsübersicht/-status. (FV)
4 Prüfungsversuche, wenn du die Modulprüfung zum Regelprüfungstermin abgelegt hast. 3 Prüfungsversuche, wenn du die Prüfung nicht zum Regelprüfungstermin abgelegt hast.
Nur bei nicht bestandenen Prüfungen sind Wiederholungen möglich. Ausnahme ist eine im Freiversuch bestandene Prüfung. Für diese ist ein Verbesserungsversuch möglich.
Hier findest du eine Grafik, in der die Prüfungsversuche erklärt werden:
Weiterführende Informationen zu diesem Thema findest du hier.
Wenn du dennoch zur Prüfung gehst, gilt die Prüfung als abgelegt und das Prüfungsergebnis zählt.
Die Termine für Klausureinsichten finden Sie hier.
Ja, du kannst dir vom Studien- und Prüfungsamt der WSF eine Leistungsübersicht ausdrucken lassen.
Auch hast du die Möglichkeit, dir eine verifizierte Leistungsübersicht als PDF im Prüfungsportal herunterzuladen und auszudrucken.
Die Studienbescheinigung findest du unter:
https://pruefung.uni-rostock.de => Studiumsverwaltung => Studienbescheinigung
Ja, sofern keine zwingenden Teilnahmevoraussetzungen in der Modulbeschreibung hinterlegt sind, kann jedes Modul vorgezogen werden.
Ja. Näheres folgt aus der SPSO deines Studienganges. Kontaktiere bitte vorher das Studien- und Prüfungsamt. Wichtig dabei ist, dass Bachelorstudierende nur Bachelormodule und Masterstudierende nur Mastermodule belegen dürfen.
Ja. Entsprechende Informationen findet ihr ►hier.
Du kannst auf Antrag aus wichtigem Grund vom Studium beurlaubt werden.
Näheres folgt aus § 9 der Immatrikulationsordnung.
Zuständig ist das Studierendensekretariat.
Alle Informationen zur Beurlaubung findest du hier:
https://www.uni-rostock.de/studium/studienorganisation/im-studium/beurlaubung/
Nein, während einer Beurlaubung können keine Prüfungen abgelegt werden.
In Ausnahmefällen kann jedoch trotz Beurlaubung das Ablegen von Wiederholungsprüfungen mit einen formlosen Antrag an den Studiendekan der WSF beantragt werden. Der Antrag ist beim Studien- und Prüfungsamt unter Beachtung der Prüfungsanmeldezeiträume einzureichen.
Wann du dich zur Abschlussprüfung (Bachelor- oder Masterarbeit) anmeldest, kannst du in deiner SPSO unter der Bestimmung zur Zulassung zur Abschlussprüfung entnehmen. Dort ist auch festgelegt, welche weiteren Zulassungsvoraussetzungen (etwa Mindestpunktzahl) für die Anmeldung vorliegen müssen. Wenn noch Prüfungsnoten ausstehen, erfolgt die Anmeldung unter Vorbehalt.
Hier findest du die Anträge:
Den Ablaufplan zur Bachelorarbeit findest du hier. Für die Masterarbeit ist der Ablaufplan hier hinterlegt.
Ja. Alle Informationen dazu findest du hier.
Erfolgt der Wechsel aufgrund von endgültig nicht bestandenen Prüfungen, ist der Wechsel nur in Studiengänge möglich, in denen diese Module nicht enthalten sind. Es wird daher empfohlen, zuvor die Studienberatung des gewünschten neuen Studiengangs aufzusuchen.
Wenn eine Veranstaltung bei Stud.IP gesperrt ist, musst du dich bei dem Verantwortlichen (Übungsleiter, Professor, Sekretariat) melden.
Außerhochschulisch erbrachte Leistungen können bei Gleichwertigkeit modulweise anerkannt werden.
Ansprechpartnerin: Katja May-Glöckner, Tel.: 0381 498-4004
Nein, das ist kein Problem. Wichtig ist, dass die zusätzlichen Leistungspunkte, im Studien- und Prüfungsamt (SPA) als zusätzliche Leistung beantragt werden.
Wenn du die Noten der zusätzlichen Leistungen auf dem Abschlusszeugnis stehen haben möchtest, kannst du das im Antrag vermerken. Die Noten der Zusatzleistungen bleiben bei der Berechnung der Gesamtnote unberücksichtigt.
Sofern kein Antrag gestellt wurde und trotzdem mehr Leistungen erbracht wurden, werden von Amts wegen die zuletzt abgelegten Module als Zusatzleistung umgebucht. Spätestens zur Zeugniserstellung erfolgt die Überprüfung der erbrachten Leistungen durch das SPA, damit das Zeugnis korrekt erstellt werden kann.
Nähere Informationen zur Einschreibung in einen Masterstudiengang findest du hier.
Die Abschlussprüfung eines Masterstudiums besteht aus der Masterarbeit und einem Kolloquium. Eine Zulassung und Terminvergabe für das Kolloquium erfolgt erst, wenn der schriftliche Teil der Masterarbeit mit mindestens 4,0 bewertet wurde. Sofern das Kolloquium spätestens Ende April (WS) bzw. Ende Oktober (SoSe) terminiert wird, zählst du noch zu den Absolventen des laufenden Semesters und es ist keine Rückmeldung erforderlich. Eine Rückmeldung muss erst erfolgen, wenn der Kolloquiumstermin im Mai bzw. November liegt.
Bei einem regulären Verlauf ist also keine Rückmeldung für das kommende Semester notwendig. Falls es jedoch unerwartet zu Verschiebungen aufgrund von Krankheit etc. kommen sollte, kann eine Rückmeldung auch noch verspätet erfolgen. In dem Fall ist zusätzlich eine Verspätungsgebühr zu zahlen.
Weitere Informationen zum Semesterbeitrag/Rückmeldung findest du ►hier.
Wenn du schwanger bist, dann ist dies anzeigepflichtig und muss dem Studien- und Prüfungsamt mitgeteilt werden. Dazu füllst du das Formular gemäß Mutterschutzgesetz aus. Ansprechpartnerin ist Frau Jahncke.
Das Formular und die entsprechenden Rechtsvorschriften findest du hier.
Alle Informationen inkl. Antrag findest du hier.
Zuerst bekommst du eine Einladung zur Zeugnisübergabe. Du möchtest/kannst nicht an der Zeugnisübergabe teilnehmen? Alternativ kannst du dein Zeugnis während der Sprechzeiten persönlich im Studien- und Prüfungsamt abholen oder es dir per Einschreiben zuschicken lassen. Bitte teile deine Entscheidung dem Prüfungsamt per E-Mail nach Erhalt der Einladung mit.
Sobald dein Zeugnis vorliegt erhältst du eine Mitteilung, dass dein Zeugnis zur Abholung bereit liegt oder dein Zeugnis auf dem Postweg (per Einschreiben) ist.
Die Fertigstellung der Zeugnisse für Absolventen des Sommersemesters erfolgt im Oktober und für Absolventen des Wintersemesters im April.
Informationen über kommende Zeugnisübergaben und Bilder vergangener Veranstaltungen findet ihr ►hier.
Der Amtsärztliche Dienst richtet sich nach deinem Wohnort. Wenn du in Rostock mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet bist:
Paulstr. 22
18055 Rostock
Telefon: 0381 381-5360
Für Master-Abschlussarbeiten bekommst du das Gutachten mit einem gesonderten Schreiben per Post zugeschickt. Bei Bachelor-Abschlussarbeiten schreibst du eine E-Mail an pruefungsamt.wsfuni-rostockde. Bitte gib deine Matrikelnummer und deinen Studiengang in der E-Mail an. Das Gutachten wird dir dann in der Regel per E-Mail übersendet.
Den Ablauf eines Widerspruchsverfahrens in Prüfungsangelegenheiten findest du in dieser Grafik:
Die rechtlichen Grundlagen sind ►hier abgebildet






