Habilitation
Die Habilitation kann zu einem an der Fakultät vertretenen Fachgebiet durchgeführt werden. Dabei wird der Nachweis der Fähigkeit zur selbständigen Lehre (Lehrbefähigung) und Forschung durch eine Habilitationsschrift, einen Probevortrag und eine Aussprache vor der Habilitationskommission im Rahmen eines wissenschaftlichen Kolloquiums erbracht. Die Habilitationsschrift kann auch kumulativ gestaltet sein und aus wissenschaftlichen, meist bereits veröffentlichten Artikeln bestehen.
Promotionsbeauftragte
Stellvertretung
Kontakt
Sekretariat Frau Andrea Lubs
E-Mail: promotionen.wsfuni-rostockde
Telefon: +49 381 - 498 4003
Fax: +49 381 - 498 118 4004
Raum: 151, Ulmenstraße 69
Habilitationsordnung der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät
Informationen zum Verfahren finden Sie auf der Hauptseite der Universität Rostock hier!