Informationen zum Freiversuch:

Module mit 2 Teilleistungen


Wenn Sie eine aus zwei Prüfungsleistungen bestehende Modulprüfung (z. B. Hausarbeit und Referat) zum Regelprüfungstermin ablegen und z. B. die Hausarbeit bestehen und das Referat nicht, wird die Modulprüfung als Freiversuch gewertet und Sie müssen erneut beide Prüfungsleistungen erbringen.

Um nur die nicht bestandene Prüfungsleistung wiederholen zu müssen, nutzen Sie bitte nachfolgenden Antrag:

Antrag auf Verzicht des Freiversuches bei Modulprüfungen mit mehreren Prüfungsleistungen
(gemäß § 17 (1) RPO-Ba/Ma vom 11.05.2020)